Bibelstudium
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I. Christologie   II. Heilsgeschichte   III. Eschatologie

I. Christologie

Die Bedeutung Jesu wird ohne Blick auf die Passions- und Ostertradition entfaltet. Jesus wird unter zwei Aspekten profiliert.

► Jesus ist der Lehrer, auf dessen Wortverkündigung zu hören ist.

  • Er gibt Weisung zum Verhalten (Q6,27-49; Q12,22-34).
  • Er sendet die Wanderprediger, die sein Wort weitertragen (Q10,2-16).
  • Jesus gibt Einblick in die Endereignisse (Q12,39-13,21; 17,23-22,30).
  • Die Machttaten Jesu werden vorausgesetzt, aber kaum erzählerisch inszeniert.

► Jesus ist der Menschensohn, der zum Gericht kommen wird.

  • Unter den drei Gruppen von Menschensohn-Worten in den Evangelien (gegenwärtig wirkender, leidender, in Zukunft kommender Menschensohn) legt Q den Akzent eindeutig auf den zum Gericht erscheinenden Menschensohn.
  • Betont wird die Zusammengehörigkeit des irdischen Jesus mit dem künftig erscheinenden Menschensohn – so auch die Bedeutung der Botschaft Jesu.
  • In der Funktion als Menschensohn-Richter wird Jesus auch in die Botschaft Johannes des Täufers eingeordnet.

► Weitere Hoheitstitel (der Sohn, Sohn Gottes) erscheinen nur am Rande, zeigen aber, dass Q eine hoheitliche Christologie vertritt. nach oben

II. Heilsgeschichte

  • Der »Stürmerspruch« (Q16,16) bezeugt einen heilsgeschichtlichen Einschnitt mit dem Anbruch der Gottesherrschaft: Gesetz und Propheten bis Johannes, dann die Gottesherrschaft.
  • Das Schema »Verheißung-Erfüllung« erscheint nicht unter diesen Begriffen, wohl aber sachlich im Zusammenhang von Schriftbezügen (Q7,22; 7,27).
  • Der heilsgeschichtliche Einschnitt bedeutet keine Relativierung des Gesetzes (Q11,42; 16,17).
  • Q bezeugt keine Öffnung hin auf die Heidenmission.

III. Eschatologie

  • Durch die Christologie (Jesus als Mesnchensohn-Richter) ist die ganze Verkündigung Jesu in Q unter eschatologisches Vorzeichen gesetzt. Auch die Jesusnachfolger betrifft die Mahnung des Gerichts (z.B. Q6,46-49; 12,8f; 12,42-46).
  • An den Endereignissen wird betont ihre Unvorhersehbarkeit (Q12,42-46), die Sicherheit ihres Eintreffens (Q17,26f) und die Sichtbarkeit (Q17,23f).

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