Bibelstudium
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5.1 Analyse – Arbeiter im Weinberg

Zur Literarkritik / Gattung und Aufbau 

Zur Literarkritik

Die eigentliche Gleichniserzählung endet in V.15. Den nachfolgenden Satz spricht nicht mehr eine Figur des Gleichnisses, sondern der Gleichniserzähler Jesus. Da dieser Satz die unmittelbar vor dem Gleichnis stehende Aussage (19,30) leicht variiert wiederholt, hat er seinen Ort offensichtlich in der Komposition des MtEv. Die Auslegung wird zeigen, dass dieses Kommentarwort dem Erzählduktus nicht entspricht, sondern eine neue Pointe einbringt.

Außerdem wird vorgeschlagen, die Figur des Verwalters (V.8) und die zweite bis vierte Anwerbung (VV.3-5) als nachträgliche Erweiterungen zu werten (L. Schenke), denn:

  • Der Verwalter tritt unvermittelt auf, hat bei der Anwerbung keine Rolle gespielt und dürfte allegorisierend auf den Menschensohn-Richter verweisen;
  • die von der dritten bis zur neunten Stunde angeworbenen Arbeiter verschwinden nachfolgend aus der Geschichte.

Dies nötigt allerdings nicht zu dem Urteil, dass diese Elemente sekundär seien, denn:

  • Jesus als Endrichter müsste doch eine profiliertere Rolle spielen. Die Figur des Verwalters erklärt sich wohl aus dem gewählten Bildfeld.
  • Dass die zwischen erster und elfter Stunde angeworbenen Arbeiter am Abend nicht mehr auftreten, ist notwendig, um die Dramatik der Szene zu erhalten. In der »Anwerbungsphase« erleichtern sie die erzählerische Zumutung, dass noch eine Stunde vor Arbeitsschluss Arbeiter gedungen werden.

Gattung und Aufbau

Es handelt sich um eine Parabel: Dialoge tragen die Geschichte, in der Außergewöhnliches inszeniert ist, wie sich vor allem am Protest der Arbeiter der ersten Stunde zeigt.

Hinsichtlich der Struktur ist zunächst eine Zweiteilung vorzunehmen:

  • Am Tag: Anwerbung der Arbeiter zu verschiedenen Zeiten (VV.1-7)
  • Am Abend: Lohnauszahlung, Diskussion über Entlohnung (VV.8-15)

Der expositionsartige erste Teil lässt sich weiter untergliedern nach den angegebenen Tageszeiten (VV.1f / 3-5a / 5bc / 6f), der zweite in drei szenische Abschnitte:

  • Lohnauszahlung (VV.8-10)
  • Einspruch der Ganztagsarbeiter (VV.11f) 
  • Antwort des Weinbergbesitzers (VV.13-15).

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