Bibelstudium
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3.2 Der Anspruch der Gottesherrschaft

Aus dem zuvorkommenden Heilswillen Gottes folgt die Anforderung an den Menschen umzukehren. Dieses Moment soll nicht heruntergespielt werden, es ist aber wichtig, in der Verkündigung Jesu die Zuordnung von Zusage und Forderung zu beachten: Die Liebe Gottes geht dem menschlichen Tun voraus; Jesus verkündet die Annahme des Sünders durch Gott, aus der sich die Umkehr als Konsequenz ergibt.

  • Diesen Grundzug kann man in die Formel fassen: »Indikativ vor Imperativ«, d.h. Heilszusage vor der Forderung. Das Gleichnis vom unbarmherzigen Schuldner (Mt 18,23-35) illustriert diesen Zusammenhang.
  • Die getroffene Zuordnung schwächt die Umkehrforderung in ihrer Dringlichkeit und Schärfe nicht ab, im Gegenteil. Aus der Tatsache, dass der Mensch von Gott angenommen, dass ihm von Gott vergeben wird, folgt: er muss auch zur Annahme seiner Mitmenschen und zur Vergebung ihnen gegenüber bereit sein (freilich kann er auch bereit sein aufgrund der ihm von Gott vorgängig geschenkten Liebe und Güte).

Jesus hat also das Hauptthema Johannes des Täufers durchaus weitergetragen. Er gewichtet und begründet es aber neu. Motiviert wird die Forderung nach Umkehr nicht durch das drohende Gericht; die Umkehr ist vielmehr Antwort des Menschen auf die Annahme durch Gott.

Die inhaltliche Seite der Umkehrforderung wird im Zusammenhang mit der Bergpredigt besprochen.

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