Bibelstudium
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3.2 Moralisches Urteil in Form eines Rechtssatzes

Jesus verwirft demnach die Ehescheidung. Er sagt dies aber in der Form eines Rechtssatzes, der letztlich keine rechtlich fassbare Bestimmung enthält, sondern dem verheirateten Mann klar macht, dass er seine Ehe nicht aufheben kann. Das Wort Jesu zur Ehescheidung ist also überfordert, wenn man es im Sinne eines Rechtssatzes versteht, der unabdingbar und unter Absehung der näheren Umstände auf alle Ehen anzuwenden ist.

Wie bei der Antithese vom Ehebruch geht es Jesus zuvörderst kaum darum, die Stellung der Frau in der Ehe zu verbessern. Im Vordergrund steht nämlich nicht deren Benachteiligung, sondern das Bestehen einer Ehe, das der Mann nicht aufheben kann. Der Spruch setzt die üblichen Besitzverhältnisse voraus.

Dennoch: Wenn Jesus die Ehescheidung als Weg zum Ehebruch darstellt, ist faktisch die Ehefrau nicht mehr verfügbarer Besitz des Mannes, den er behalten oder wegschicken könnte, wie es ihm beliebt. Entscheidend ist für Jesus wohl der Horizont der endgültigen Initiative Gottes zugunsten der Menschen. Von ihr her ist das Verhältnis der Menschen zueinander grundlegend neu zu bestimmen – und davon kann die Ehe nicht ausgenommen sein. Die Entlassung der Frau durch ihren Mann zeigt, dass nicht mehr die Partnerin und ihr Wohl das Verhalten bestimmt, dass das eigene Tun nicht geprägt ist von der unbedingten Annahme des Menschen durch Gott, die weitergegeben werden soll. Von der Basileia her ist deshalb die Einrichtung des Scheidebriefes zu kritisieren.

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